Geprüfter Online Shop Neben der Anbieterkennzeichnung lässt der Verein extern über eine qualifizierte und neutrale Stelle die Preisangaben, den Bestellprozess den ordnungsgemäßen Widerruf sowie Lieferzeiten und Versandkostenangaben und einiges mehr prüfen. Die Prüfung findet in regelmäßigen Abständen statt. Die Mitglieder verpflichten sich keine unaufgeforderten Werbe-Emails zu versenden, die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten und Ihnen für den Zahlungswunsch Kreditkarte oder Bankeinzug die Daten mittels einem gültigen SSL-Zertifikat zu übertragen. Sollte ein Mitgliedershop gegen diese Kriterien verstoßen droht der Ausschluss und der Entzug des Siegels „Geprüfter Shop – sicher einkaufen“. Betrugsschutz - Durch uns vorliegenden Gewerbenachweis, Ausweiskopie des Inhabers oder Geschäftsführers ist die Richtigkeit der Anbieterdaten gewährleistet. Sollte es wiedererwartend dazu kommen, dass Sie eine Forderung an einen Mitgliedershop haben die nicht erfüllt wird, steht Ihnen zunächst die Schlichtungsstelle des Vereins zur Verfügung. Da die Mitglieder sich verpflichten diese in vollem Umfang zu akzeptieren, wird bei erfolglosen Schlichtungsversuchen dem Kunden die Dienste unseres externen und unabhängigen Inkassobüros kostenfrei zur Verfügung gestellt. Datenschutz - Jedes Mitglied bestätigt durch die Mitgliedschaft und gesonderten Formularen und Erklärungen, sich an das geltende Bundesdatenschutz- sowie das Telemediengesetz zu halten. Die Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben sondern lediglich für die Abwicklung des erteilten Auftrages genutzt und gespeichert. Newsletter erhalten Sie nur dann, wenn Sie es ausdrücklich wünschen oder angegeben haben. Schlichtungsstelle - Im Streitfall steht Ihnen die kostenfreie Schlichtungsstelle zur Verfügung. Nutzen Sie diese einfach per Online-Formular, per Email oder telefonisch. Die Mitglieder verpflichten sich die Schlichtungsstelle vollumfänglich zu akzeptieren und zu respektieren. Jedes Mitglied muss innerhalb von 14 Tagen nach Beschwerdeeingang eine ordentliche Stellungnahme abgegeben haben. Sollte sich das Mitglied nicht daran orientieren oder halten, so droht der Ausschluss und der Kunde erhält den Anspruch zu kostenfreien Nutzung des externen Partnerinkassobüro des Vereins. Sollte das Mitglied auf das Partnerinkassobüro nicht reagieren, stellt der Verein seine entsprechenden Partnerrechtsanwälte zum weiteren gerichtlichen Weg kostenfrei zur Verfügung. |